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Preise pro Nacht

Einzelzimmer ab 28.00€
Doppelzimmer ab 45,00€
Appartement ab 57,00€

Einmaliger Aufpreis von 9€ bei
weniger als 3 Übernachtungen.
Langzeitbuchungen auf Anfrage

Preise gültig ab 01.01.2024


1. Geltungsbereich
1.1 Die AGB´s gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und des Appartements, zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Bohn's Gästehaus. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss und Partner
2.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. das Appartement bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Bohn' Gästehaus steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Bohn's Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag.

3. Verjährung
3.1 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bohn's Gästehaus beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.
 
4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
4.1 Bohn's Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Bohn's Gästehaus an Dritte.
4.3 Bohn's Gästehaus behält sich das Recht vor, bei längerer Buchungsdauer (auch in der Zukunft) eine entsprechende Abschlags oder Gesamt-Rechnung per sofort zu stellen. Diese ist vom Gast binnen 10 Werktage zu begleichen. Die Frist gilt erst dann als eingehalten wenn Bohn's Gästehaus den Geldeingang feststellen kann. Erfolgt kein Ausgleich dieser Rechnung behält sich Bohn's Gästehaus das Recht vor, die Buchung als gegenstandslos zu betrachten und das Zimmer anderweitig zu vergeben. Hierfür entstehen dem Gast keinerlei Schadenersatzansprüche.
4.4 Rechnungen von Bohn's Gästehaus sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Frist gilt erst dann als eingehalten wenn Bohn's Gästehaus den Geldeingang feststellen kann. Bohn's Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Bohn's Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu verlangen.

5. Rücktritt des Kunden/Stornierung (so genannte „No Show“)
5.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Bohn's Gästehaus abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Bohn's Gästehaus.
5.2 Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
5.3 Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. In diesen Fällen wird dem Vertragspartner für die Neuvermietungszeit der Betrag anteilig erstattet.

6. Rücktritt von Bohn's Gästehaus
6.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Bohn's Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Bohn's Gästehaus auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet.
6.2 Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes (z. b. Schäden am gemieteten Zimmer), ist Bohn's Gästehaus berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt von Bohn's Gästehaus entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
7.1 Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
7.2 Zimmerschlüssel können nach telefonischer Rücksprache entgegengenommen werden.
7.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
7.4 Bohn's Gästehaus kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18.00 Uhr, 50 % des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Bohn's Gästehaus überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

8. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
8.1 Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise, im Voraus zu bezahlen.

9. Zahlungsmittel/Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen
9.1 Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro.
9.2Rechnungen die Sie von uns erhalten können Sie selbstverständlich an uns überweisen.

10. Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände
10.1 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere. Bohn's Gästehaus ist nicht Verwahrer der vom Kunden ins Gebäude eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bohn's Gästehaus keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Hotelsafe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Bohn's Gästehaus ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Zimmer belassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die nach Räumung der Zimmer im Gebäude, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferräumen, belassen und später abgeholt werden.

11. Mitgebrachte Speisen und Getränke
11.1 Eine Verpflegung von Seiten Bohn's Gästehaus ist nicht Bestandteil des Vertrages.
11.2 Die Zubereitung und der Verzehr von Lebensmitteln ist nur in den Küchen gestattet.

12. Nichtrauchen in den Räumen
12.1 Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Bohn's Gästehaus das Recht, entsprechend gesondert aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietung des Zimmers vom Kunden zu verlangen. Bohn's Gästehaus behält sich hierbei ausdrücklich das Recht vor, diese Kosten in Höhe von mindestens 50 Euro in Rechnung zu stellen.

13. Tiere
13.1 Es sind keine Tiere gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Bohn's Gästehaus.

14. Nebenabreden / Schriftformerfordernis
14.1 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Gerichtsstand
15.1 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsstandort vereinbart.

16. Schlußbestimmung
16.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.